Energieaudits nach DIN EN 16247-1

Seit dem Jahr 2015 sind große Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) nach § 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) verpflichtet, alle vier Jahre – begleitet von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren – ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.

Beispielsweise läuft für Unternehmen, die das erste Energieaudit fristgemäß bis zum 5. Dezember 2015 durchgeführt und fertiggestellt haben, die zweite Verpflichtungsperiode zur Durchführung des Wiederholungsaudits nach vier Jahren bis zum 5. Dezember 2019.

Die Konzept.E GmbH verfügt über die Berechtigung zur Durchführung von BAFA-anerkannten Energieaudits. Im ersten Auditturnus haben wir bereits für zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Branchen – von Industrieunternehmen bis hin zu Dienstleistern wie beispielsweise Krankenhäusern – erfolgreich Energieauditberichte erstellt und stehen auch Ihnen gern zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns einfach persönlich, um Näheres zu erfahren oder ein unverbindliches Angebot für die Erstellung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 einzuholen!

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